· 

Jugendhilfe in der Corona-Krise

Auch für die Kinder- und Jugendhilfe und speziell für die Hilfen zur Erziehung stellt die Corona-Krise eine gewaltige Herausforderung dar. Denn die Hilfen müssen trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Hygienevorschriften zwingend weiterlaufen. Der Evangelische Erziehungsverband hat aktuell in einem Rundschreiben klar benannt, welche Punkte dringend  geklärt werden müssen:

  • "Einordnung der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Bereich der kritischen Infrastruktur. Dies ist im Hinblick auf den notwendigen Personaleinsatz für die Beratungs- und Betreuungsleistungen im Kinderschutz dringend erforderlich. Zudem benötigen die Einrichtungen Zugang zu Infektionsschutzmaterialien und zur Versorgung mit dem täglichen Bedarf.
  • Für die stationären Angebote der Kinder- und Jugendhilfe müssen zeitlich befristetet Abweichungen von den Hinweisen zur Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach §§ 45ff SGB VIII möglich sein. Dieses betrifft: Beschäftigung von Nichtfachkräften zur Sicherstellung der notwendigen Beaufsichtigung, Flexibilität in der Nutzung der Räumlichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Gruppenstrukturen unter anderem Überbelegungsmöglichkeiten, Separierung von Verdachtsfällen beziehungsweise erkrankten Kindern und Jugendlichen.
  • Für ambulante Hilfen ist es notwendig, auf erweiterte Beratungsmöglichkeiten wie zum Beispiel telefonische Beratung oder Videokonferenzen zurückzugreifen. Für Ausfälle aufgrund des Coronavirus ist es notwendig, eine Entgeltfortzahlung durch die öffentlichen Träger zu erhalten.
  • Für die Betreuung in Tagesgruppen nach §32 SGB VIII, die von unabdingbaren Schließungen betroffen sind, ist es notwendig, eine Fortzahlung der Entgelte zu ermöglichen."

Quelle: EREV Rundschreiben 4/2020

Kommentar schreiben

Kommentare: 0